Welche Scheiben am Fahrzeug dürfen mit Lochfolie beklebt werden?

Lochfolie für Fahrzeugscheiben

Die Beklebung von Fahrzeugscheiben unterliegt klaren gesetzlichen Vorgaben. In Deutschland gilt:

  • Heckscheibe: In der Regel zulässig, sofern eine geeignete Folie mit entsprechender Zulassung (z. B. ABE) verwendet wird und die Sicht nach hinten nicht unzulässig eingeschränkt ist. Zwei funktionierende Außenspiegel sind erforderlich.
  • Hintere Seitenscheiben (ab B-Säule): Je nach Fahrzeug und Folientyp ebenfalls möglich, sofern die gesetzlichen Anforderungen eingehalten werden.
  • Frontscheibe und vordere Seitenscheiben: Hier ist eine Beklebung mit Lochfolie in der Regel nicht erlaubt, da die direkte Sicht des Fahrers nicht beeinträchtigt werden darf.

Wichtig ist, dass stets eine zugelassene Folie verwendet wird und die Montage fachgerecht erfolgt. Die angebotene Lochfolie wird inklusive ABE-Kennzeichnung (Aufkleber) geliefert, die entsprechend angebracht werden muss.

Hinweis: Die genannten Regelungen beziehen sich auf Deutschland. In anderen Ländern können abweichende Vorschriften gelten. Eine Prüfung der lokalen Bestimmungen wird empfohlen.

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